Was versteht man unter Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit im Netz bezieht sich auf die Gestaltung von Websites und digitalen Inhalten, um sicherzustellen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können. Dies ermöglicht eine gleichberechtigtere Teilhabe an digitalen Inhalten und Dienstleistungen und kann Unternehmen helfen, ihre Zielgruppe zu erweitern und den Umsatz zu steigern.

Zudem existiert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025, das im Einklang mit der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, EAA) entwickelt wurde. Es zielt darauf ab, den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dieses Gesetz wird ab 2025 verbindlich und verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu, digitale Angebote, wie Websites, Apps und andere Dienstleistungen, barrierefrei zu gestalten.

Wesentliche Punkte des BFSG 2025 umfassen:

  • Digitale Barrierefreiheit: Websites, mobile Anwendungen und digitale Inhalte müssen für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich sein.
  • Barrierefreiheit von Produkten: Viele Produkte, darunter Computer, Smartphones, E-Books und Bankautomaten, müssen den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.
  • Durchsetzung und Sanktionen: Es werden Kontrollmechanismen etabliert, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, drohen Sanktionen.

Das Gesetz trägt dazu bei, digitale und physische Hindernisse abzubauen, sodass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

DSGVO-Website-Audit Schriftzug neben einem Mann

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