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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025
Alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Website barrierefrei zu machen
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Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland verpflichtend. Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter auch Websites, barrierefrei sein müssen. Das Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkt am digitalen Leben teilhaben können. Erfahren Sie, was das BFSG bedeutet, welche Anforderungen es stellt und wie Sie Ihre Website rechtzeitig barrierefrei gestalten können.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website barrierefrei gestalten.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können. Das BFSG ist ein wichtiger Schritt, um die Barrierefreiheit in Deutschland voranzutreiben und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Ab wann gelten die Anforderungen des BFSG?
Das BFSG ist seit dem 1. August 2021 in Kraft, aber die Barrierefreiheitsanforderungen müssen erst ab dem 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt werden. Ab diesem Datum müssen alle neuen und bestehenden Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei sein. Unternehmen haben also bis Mitte 2025 Zeit, ihre Websites und digitalen Angebote entsprechend anzupassen.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG gilt für alle natürlichen und juristischen Personen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen elektronisch in Deutschland für Endverbraucher anbieten oder vertreiben. Dazu gehören sowohl Unternehmen mit Sitz in Deutschland als auch internationale Anbieter, die ihre Produkte und Dienstleistungen in Deutschland bereitstellen.
Im Kontext von Websites sind insbesondere betroffen:
- Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen anbieten: Dazu zählen vor allem Online-Shops, Banken, Versicherungen und alle anderen, die geschäftliche Transaktionen mit Endverbraucher über das Internet abwickeln.
- Dienstleister im Bereich Telekommunikation, Personenbeförderung oder Finanzen
Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob auch Funktionen zur Kontaktaufnahme wie Kontaktformulare auf ansonsten rein repräsentativen Unternehmenswebsites unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.
Welche Anforderungen stellt das BFSG an Websites?
Das BFSG legt fest, dass Produkte oder Dienstleistungen »barrierefrei« sein müssen. Nach der Definition des Gesetzes selbst bedeutet das, dass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen. (§3, Abs.1 BFSG)
Für die Bewertung der Barrierefreiheit ist in diesem Kontext die europäische Norm EN 301 549 maßgebend und diese orientiert sich für Websites wiederum an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA).
Die WCAG enthalten Empfehlungen um Websites zugänglicher zu machen. Sie folgen vier zentralen Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Nutzer auf eine Art, die sie wahrnehmen können, zugänglich sein. Beispiele hierfür sind gut lesbare Schriftgrößen, ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund sowie Alternativtexte für inhaltstragende Bilder, die von Screenreadern erkannt werden können.
- Bedienbar: Alle Funktionen der Website müssen für alle Nutzer bedienbar sein. Dazu gehört, dass Navigationselemente wie Menüs und Formulare auch per Tastatur oder Sprachsteuerung erreichbar sind.
- Verständlich: Sowohl Inhalte als auch die Bedienung der Website müssen verständlich sein. Texte sollten klar und strukturiert sein, und wenn möglich, auch in Leichter Sprache angeboten werden. Zudem sollten Menüs und Navigationsstrukturen des Webangebots nachvollziehbar sein.
- Robust: Websites sollten so gestaltet sein, dass sie auf verschiedenen Geräten und mit verschiedenen Technologien, einschließlich zukünftiger Entwicklungen, zuverlässig funktionieren. Das schließt die Kompatibilität mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und anderen Assistenztechnologien ein.
Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung des BFSG?
Die Einhaltung des BFSG wird von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Bei Verstößen können die zuständigen Behörden die Einstellung der Dienstleistung anordnen, daneben drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Verbraucher und Verbände können die Marktüberwachungsbehörden zum Handeln gegenüber dem Anbieter auffordern, wenn Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt werden. Bei Streitigkeiten können Verbraucher und Verbände ein Schlichtungsverfahren auslösen.
Darüber hinaus können Verbraucher und Mitbewerber zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, was zu Schadensersatzforderungen führen kann. Außerdem könnte ein Verstoß als unlauterer Wettbewerb gewertet werden, was weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Typische Barrieren auf Websites – und wie Sie sie beheben können
Websites, die den Anforderungen der Barrierefreiheit nicht gerecht werden, weisen oft ähnliche Probleme auf:
- Schwache Kontraste: Texte, die kaum vom Hintergrund abgehoben sind, können von Menschen mit Seheinschränkungen schlecht wahrgenommen werden. Verwenden Sie starke Farbkontraste und gut lesbare Schriftarten.
- Kleine Schriftgrößen: Inhalte sollten skalierbar sein, damit Nutzer die Schrift vergrößern können, ohne dass die Funktionalität der Website beeinträchtigt wird.
- Fehlende Alternativtexte: Bilder und Grafiken sollten immer mit Alternativtexten versehen sein, damit Screenreader die Inhalte wiedergeben können.
- Nicht bedienbare Navigation: Menüs und andere interaktive Elemente sollten auch per Tastatur bedienbar sein und klar strukturiert sein, um eine sinnvolle Navigation zu ermöglichen.
- Fehlende Untertitel und Audiobeschreibungen: Videos und andere audiovisuelle Inhalte sollten immer Untertitel und Audiobeschreibungen enthalten, damit auch Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen Zugang zu den Informationen haben.
Wie können Sie Ihre Website barrierefrei machen?
- Implementieren Sie die WCAG 2.1-Standards: Lassen Sie den Code Ihrer Website überarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Inhalte barrierefrei strukturiert sind. Es sollten klare HTML-Auszeichnungen für Überschriften, Listen und Formulare verwendet werden.
- Nutzen Sie barrierefreie Designelemente: Achten Sie auf klare Kontraste, große Bedienelemente und eine intuitive Navigation. Alle interaktiven Elemente sollten auch ohne Maus bedienbar sein.
- Führen Sie Barrierefreiheitstests durch: Nutzen Sie kostenlose Tools wie WAVE oder den WCAG-Checker, um Ihre Website grundlegend auf Barrierefreiheit zu prüfen. Für eine tiefergehende Analyse und Optimierung können Sie auch spezialisierte Agenturen beauftragen.
- Bieten Sie alternative Kommunikationswege an: Stellen Sie sicher, dass Nutzer auf verschiedene Arten Kontakt aufnehmen können, z.B. per Telefon, E-Mail oder über barrierefreie Chat-Funktionen.
Werden Sie jetzt aktiv!
Bis Juni 2025 ist noch etwas Zeit, aber der Aufwand zur Umsetzung der Barrierefreiheit sollte nicht unterschätzt werden. Beginnen Sie jetzt, Ihre Website barrierefrei zu gestalten, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und gleichzeitig die Nutzererfahrung für eine breitere Zielgruppe zu verbessern. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine bessere Website, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil.
Ist Ihre Website barrierefrei?
Ab 2025 wird Barrierefreiheit durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtend. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website zugänglich und zukunftssicher zu gestalten.
Checkliste zur Barrierefreiheit für das BFSG 2025
✔️ Vollständige Navigierbarkeit meiner Website
✔️ Barrierefreie Wahrnehmbarkeit meiner Website
✔️ Verständlichkeit der Inhalte auf meiner Website
✔️ Unterstützung von Hilfstechnologien auf meiner Website
✔️ Zusätzliche Informationen für die Barrierefreiheit auf meiner Website
✔️ Weitere Kriterien für eine barrierefreie Website
✔️ Mit den WCAG 2.1 werden die Kriterien für das BFSG 2025 erfüllt
✔️ Vollständige Navigierbarkeit meiner Website
Durch Umsetzung der folgenden Kriterien stellen Sie sicher, dass Ihre Website vollständig navigierbar ist:
- Tastaturzugänglichkeit:
Alle Inhalte und Funktionen sind vollständig per Tastatur bedienbar (Tabulator, Enter, Pfeiltasten).
- Skip-Navigation:
Eine Sprungmarke ("Skip-Link") ermöglicht das Überspringen von Menüs direkt zum Hauptinhalt.
- Fokus-Indikator:
Sichtbarer Fokus für alle interaktiven Elemente (z. B. Buttons, Links).
- Ohne Maus bedienbar:
Die Website funktioniert auch ohne Maus (z. B. Touchscreen, Tastatur, Sprachsteuerung).
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✔️ Barrierefreie Wahrnehmbarkeit meiner Website
Um die Wahrnehmbarkeit Ihrer Website zu verbessern, ist es wichtig, dass Inhalte unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder technischen Geräten gut erkennbar und verständlich sind. Dies können Sie durch folgende Maßnahmen sicherstellen:
- Farben und Kontraste:
Achten Sie darauf, dass Texte und Hintergründe die Kontrastanforderungen erfüllen. Für normalen Text ist ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 erforderlich, bei größeren Schriftgrößen reicht ein Verhältnis von 3:1. Dies erleichtert das Lesen auch bei eingeschränktem Sehvermögen. Testen Sie hier Ihre Kontraste auf Barrierefreiheit.
- Alt-Texte:
Stellen Sie für alle Bilder, Grafiken und Icons aussagekräftige Alternativtexte bereit. Diese Texte erklären den Bildinhalt und machen ihn für Screenreader-Nutzer zugänglich.
- Barrierefreie Videos:
- Fügen Sie Untertitel oder Transkripte für Videoinhalte hinzu, damit auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen die Inhalte verstehen können.
- Ergänzen Sie Audiobeschreibungen für visuelle Inhalte, die für das Verständnis wichtig sind.
- Audio-Inhalte:
Stellen Sie sicher, dass automatisch abspielende Audios pausiert oder die Lautstärke reguliert werden können.
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✔️ Verständlichkeit der Inhalte auf meiner Website
Die Verständlichkeit von Inhalten ist ein zentraler Aspekt der Barrierefreiheit. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Semantisches HTML:
Verwendung von standardkonformen HTML-Tags (z. B. <header>, <nav>, <article>, <button>), die die Struktur verdeutlichen.
- Leichte Sprache:
Bereitstellung von Inhalten in einfacher und verständlicher Sprache, wo möglich. Hierfür gibt es auch frei verfügbare Übersetzer.
- Eindeutige Links:
Linktexte sind aussagekräftig und geben den Zielinhalt klar an (z. B. "Jetzt mehr über Barrierefreiheit erfahren" statt "Hier klicken").
- Formulare:
- Beschriftungen (Labels) für Eingabefelder sind klar und eindeutig.
- Fehlermeldungen werden verständlich und deutlich angezeigt.
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✔️ Unterstützung von Hilfstechnologien auf meiner Website
Hilfstechnologien wie Screenreader oder Vergrößerungssoftware helfen vielen Menschen, digitale Inhalte zu nutzen. Damit diese Tools optimal funktionieren, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:
- Screenreader-Kompatibilität:
Strukturieren Sie Ihre Inhalte korrekt, z. B. durch die Verwendung vonaria
-Attributen und klaren Headline-Hierarchien. Die Tab-Reihenfolge sollte logisch und intuitiv sein.
- Zoom-Funktion:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Website bei einer Vergrößerung auf bis zu 200 % weiterhin benutzbar bleibt, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder die Navigation beeinträchtigt wird.
- Sprachauszeichnung:
Deklarieren Sie die Hauptsprache Ihrer Website korrekt, z. B. mitlang="de"
. Dies ermöglicht es Screenreadern, den Text in der richtigen Sprache vorzulesen.
Überprüfen Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website.
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✔️ Zusätzliche Informationen für die Barrierefreiheit auf meiner Website
Barrierefreiheit endet nicht bei der technischen Umsetzung. Zusätzliche Informationen helfen Nutzern, Barrieren zu umgehen oder Rückmeldungen zu geben:
- Erklärung zur Barrierefreiheit:
Stellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung bereit, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website beschreibt. Diese sollte auch Kontaktdaten enthalten, damit Nutzer Probleme melden können. Erfahren Sie mehr zu den Anforderungen an die Barrierefreiheits-Erklärung.
- Hilfsangebote:
Informieren Sie über alternative Kontaktwege, z. B. eine Telefonnummer oder einen Live-Chat, damit auch Menschen mit Einschränkungen unkompliziert Unterstützung erhalten.
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✔️ Weitere Kriterien für eine barrierefreie Website
Neben den grundlegenden Aspekten gibt es weitere wichtige Kriterien, die Ihre Website noch zugänglicher machen:
- Dynamische Inhalte:
Achten Sie darauf, dass dynamische Elemente wie Pop-ups oder Modale zugänglich sind und den Rest der Seite nicht unzugänglich machen.
- Fehlende Inhalte vermeiden:
Alle Informationen, die wichtig sind, müssen auch ohne Bilder oder Animationen zugänglich sein. Nutzen Sie Alternativtexte oder Textbeschreibungen.
- Animationen deaktivierbar machen:
Geben Sie Nutzern die Möglichkeit, störende oder ablenkende Animationen auszuschalten.
- Responsives Design: Die Website funktioniert auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen
- Zeitgesteuerte Inhalte wie Karussells oder Prüfungen sollten pausierbar, fortsetzbar und verlängerbar sein. Zeitwarnungen verbessern die Nutzerfreundlichkeit.
- Orientierungshilfen, wie Breadcrump-Navi, klare Menüstruktur und Überschriftenstruktur können sinnvoll sein.
- Auch Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei.
- Die Website ist kompatibel mit verschiedenen Browsern.
- Die Sprachsteuerungsfreundlichkeit wurde getestet.
- Feedback-Optionen für Barrierefreiheit sind vorhanden.
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✔️ Mit den WCAG 2.1 werden die Kriterien für das BFSG 2025 erfüllt
Die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, das ab Juni 2025 gilt. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um und verlangt, dass digitale Angebote wie Websites und Apps barrierefrei gestaltet werden. Indem Sie die WCAG 2.1 einhalten, sind Sie rechtlich und praktisch auf der sicheren Seite.
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